Grosser Feuerwerksverkauf in 5644 Rüstenschwil / Auw im Kanton Aargau
Dies sind Feuerwerkskörper die nur für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen (siehe auch SprstV Artikel 119a, Absatz 7) vorgesehen sind (sogenannte Feuerwerkskörper im gewerblichen Gebrauch) und deren Lärmpegel bei bestimmungsgemässer Verwendung die menschliche Gesundheit nicht gefährden.
Der Verkauf ist nur an Personen über 18 Jahren gestattet.
Diese Feuerwerkskörper sind nicht im Detailhandel (offener Verkauf) erhältlich.
Es besteht Prüfungspflicht und Ausweispflicht.
Das heisst, seit dem 1.1.2014 muss ein Profi-Feuerwerker eine Ausbildung mit Prüfung absolviert haben, um Feuerwerkskörper der Kategorie IV abbrennen zu dürfen.
Des weiteren besteht Buchführungspflicht.
Der Schweizerische Feuerwehrverband (SFV), der Sprengverband Schweiz (SVS), der Westschweizer Verband (ASDAP) und die Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF) bilden zusammen die Trägerschaft, welche die einzigen schweizweit anerkannten Kurse und Prüfungen durchführt.
Rechtlich wird die Trägerschaft in einem Verein IG Feuerwerk (Interessengemeinschaft Feuerwerk) festgehalten, mit den oben genannten Verbänden als Mitglieder.
Es gibt umfangreiche Vorschriften und Bestimmungen, was man erfüllen muss um zu den Kursen zugelassen zu werden und was die Ausweisinhaber für Feuerwerk verwenden dürfen.